AGBs

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN


1. ALLGEMEINES
Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber unsere Allgemeinen Verkaufs und Lieferungsbedingungen. Sie bilden einen wesentlichen Bestandteil des Auftrags. Andere Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich und rechtsgültig bestätigt worden sind.


2. OFFERTEN
Unsere Offerten sind frei bleibend bis zur erfolgten schriftlichen Auftragsbestätigung. Offerten, die aufgrund ungenauer Vorlagen oder unvollständiger Manuskripte erfolgen, sind unverbindlich.

3. PREISE
Die Richtpreise in der Offerte sind unverbindlich; es gelten die am Tag der Auftragsbestätigung gültigen Preise. Unsere Preise verstehen sich rein netto. Sollten sich nach erfolgter Auftragsbestätigung - aber vor der vereinbarten Auslieferung - die Material- und/oder Produktionskosten verändern, so behalten wir uns ausdrücklich vor, unsere Verkaufspreise für den entsprechenden Auftrag anzupassen.

4. LIEFERUNG
Die Lieferfrist beginnt an dem Tag, an dem die Auftragsbestätigung schriftlich vorliegt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus.
Störende Ereignisse, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Streik , Energie - und Rohstoffmangel oder ähnliche von uns nicht zu vertretende Risiken bei uns oder unseren Lieferanten entbinden uns von der vereinbarungsgemässen Erfüllung dieses Auftrages, ohne dass der Auftraggeber daraus irgendwelche Ansprüche gegen uns geltend machen kann.


5. VERSAND
Der Versand erfolgt ab unserem Haus und geht auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung durch einen Frachtführer oder die Übernahme durch den Auftraggeber, gilt die Lieferung am Tag der Rechnungsstellung resp. Ausstellungsdatum des Lieferscheins als erfolgt, und sämtliche Gefahren gehen zu jenem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über.

6. URHEBER- ODER REPRODUKTIONSRECHTE
Bei Bestellungen von Sonderanfertigungen übernimmt der Auftraggeber jede Haftung bei Verletzung allfälliger Urheber-, Reproduktions - und Herstellungsrechte. Eine Haftung unsererseits ist ausgeschlossen.


7. MENGEN- UND MATERIALVORBEHALTE
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % werden als branchenüblich betrachtet. Die Fakturierung erfolgt der tatsächlich gelieferten Anzahl entsprechend. Kleinere Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung behalten wir uns ausdrücklich vor, und diese berechtigen nicht zu Preissenkungen.

8. MÄNGELRÜGEN
Beanstandungen wegen unvollständigen oder unrichtigen Lieferungen oder erkennbaren Mängeln müssen spätestens 10 Tage nach Empfang der Ware schriftlich an uns erhoben werden.


9 . ZAHLUNGEN
Unsere Rechnungen sind innert 15 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Unerlaubte Skontoabzüge werden nachbelastet.


10. GEISTIGES EIGENTUM / KNOW HOW
Die Erarbeitung unserer Ideen-Konzepte erfordert Know how und zum Teil umfassende, zeitaufwendige Vorabklärungen. Sollten Sie unsere Ideen-Konzepte aufgrund unserer schriftlich erarbeiteten Vorschläge selbstständig, d.h . nicht über uns realisieren, so werden wir Ihnen eine Kostenbeteiligung von mindestens CHF 5'000.-- und maximal CHF 20'000.-- verrechnen. Allfällige Muster, Portires p. Kurier kosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.


11. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche und Verpflichtungen ist ausschliesslich Zürich.


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